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Der Ausländerbeirat ist ein von den nicht-deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern Darmstadts
gewähltes kommunales Gremium.
Die rechtliche Grundlage für den Ausländerbeirat ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO).
Der Ausländerbeirat verfügt über ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht in den Ausschüssen der
Stadtverordnetenversammlung.
Der Magistrat ist verpflichtet, den Ausländerbeirat über alles zu unterrichten,
was zur Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich der Interessenvertretung der nicht-deutschen Einwohnerinnen
und Einwohner sowie der Beratung der Gemeindeorgane, notwendig ist.
Darüber hinaus fördert der Ausländerbeirat die sozialen und kulturellen Aktivitäten
der nicht-deutschen Community. Er arbeitet mit den Gemeindeorganen und der Verwaltung
zusammen und steht in ständigem Kontakt mit den Fraktionen, politischen Parteien,
sozialen Organisationen und Migrantenvereinen.
Der Ausländerbeirat setzt sich unter anderem ein
- für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Nicht-Deutschen und Deutschen
- gegen Vorurteile, Diskriminierung und Gewalt
VertreterInnen für Ausschüsse und Arbeitsgruppen:
[ Vorstand, Listen ]
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